Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.05.1982

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   BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 148.81   

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BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 148.81 (https://dejure.org/1982,1102)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1982 - 1 B 148.81 (https://dejure.org/1982,1102)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1982 - 1 B 148.81 (https://dejure.org/1982,1102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 683
  • DVBl 1982, 842
  • DÖV 1982, 990
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Es genügt, wenn er später während des Aufenthalts im Ausland eintritt (BVerwG, Beschluss vom 28.04.1982 -1 B 148.81 - juris Rn. 3).
  • VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba

    Das Bundesverwaltungsgericht führte in diesem Zusammenhang aus (Beschluss v. 28.04.1982 - 1 B 148.81 -, NVwZ 1982, 683): "§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG macht das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis davon abhängig, daß der Ausländer "das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde verläßt".
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Für die Beurteilung ist nicht allein auf den inneren Willen des Ausländers abzustellen; maßgebend sind vielmehr die gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Beschlüsse vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - und vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2 und 4).
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Zum Begriff des seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grundes für das Verlassen des Bundesgebietes im Sinne des, § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG (im Anschluß an Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2).

    Das hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - (Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2) klargestellt.

    Der beschließende Senat hat außerdem ausgesprochen, daß nach Sinn und Zweck des Gesetzes der Grund der Ausreise nicht vorübergehender Natur ist, wenn der Ausländer zwar irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren wünscht, sein Aufenthalt im Ausland aber auf unabsehbare Zeit angelegt ist (Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - a.a.O.; ebenso Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., § 9 AuslG Anm. 5 ; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, S. 159).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2020 - 13 ME 348/19

    Abwesenheit; Abwesenheitshöchstdauer; Anwesenheit; Aufenthalt;

    Der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund muss nicht bereits im Zeitpunkt der Ausreise vorliegen; es genügt vielmehr, wenn er erst später während des Aufenthalts des Ausländers im Ausland eintritt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.4.1982 - BVerwG 1 B 148.81 -, juris Rn. 3), wenngleich dieser Ansatz im Hinblick auf den möglicherweise vom Grundsatz abweichenden Erlöschenszeitpunkt (ex nunc statt ex tunc?) sowie bei der Abgrenzung zu dem 1991 hinzugetretenen eigenständigen Erlöschenstatbestand kraft Überschreitung bestimmter Anwesenheitshöchstfristen (vgl. dazu oben 1.) Probleme aufwirft.
  • VG Aachen, 03.03.2017 - 4 K 66/15

    Daueraufenthaltsrecht-EU; Bestehen; Ablauf der Umsetzungsfrist;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 338 = juris, Rn. 16, und vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 -, BVerwGE 134, 27 = juris, 21; Beschlüsse vom 30. Dezember 1988 - 1 B 135.88 -, InfAuslR 1989, 114 = juris, Rn. 6 ff., und vom 28. April 1982 - 1 B 148.81 -, DVBl. 1982, 842 = juris, Rn. 3.

    vgl. hierzu bereits: BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1988 - 1 B 135/88 -, InfAuslR 1989, 114 = juris, Rn. 8, und vom 28. April 1982 - 1 B 148/81-, DVBl. 1982, 842 = juris, Rn. 3; Hamburgisches OVG, Urteil vom 2. Februar 1990 - Bf IV 86/89 -, juris, Rn. 31 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 1982 - 1 B 148/81-, DVBl. 1982, 842 = juris, Rn. 3;.

  • OVG Hamburg, 05.02.2021 - 6 Bs 136/20

    Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG 2004; Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist diese Voraussetzung für ein Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nicht nur erfüllt, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund bereits im Zeitpunkt der Ausreise vorliegt, sondern auch dann, wenn er erst während des Aufenthalts des Ausländers im Ausland eintritt (BVerwG, Beschl. v. 28.4.1982, 1 B 148.81, NVwZ 1982, 683, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.1.2020, 13 ME 348/19, InfAuslR 2020, 160, juris Rn. 11).

    Damit hatte sich während des Aufenthalts im Ausland ein neuer Grund ergeben, der zu einem zeitlich nicht mehr hinreichend bestimmten Aufenthalt "auf unabsehbare Zeit" führte (BVerwG, Beschl. v. 28.4.1982, 1 B 148/81, NVwZ 1982, 683, juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer

    Je länger sie währt und je deutlicher sie über einen bloßen Besuchs- und Erholungsaufenthalt im Ausland hinausgeht, desto mehr spricht dafür, dass der Auslandsaufenthalt nicht nur vorübergehender Natur ist (BVerwG, Beschl. v. 28.4.1982 - 1 B 148/81 -, Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2 = NVwZ 1982, 683).

    Ferner soll nach Sinn und Zweck der Vorschrift ein nicht nur vorübergehender Ausreisegrund gegeben sein, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund bereits im Zeitpunkt der Ausreise vorliegt, sondern auch dann, wenn er erst während des Aufenthalts des Ausländers im Ausland eintritt (BVerwG, Beschl. v. 28.4.1982 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 19 BV 11.2660

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen längerdauernder Auslandsaufenthalte

    Die Voraussetzung für ein Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis ist im Übrigen nicht nur erfüllt, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund bereits zum Zeitpunkt der Ausreise vorliegt, sondern auch dann, wenn er erst während des Aufenthalts des Ausländers im Ausland eintritt (BVerwG vom 28.4.1982 - 1 B 148/81 ).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 6.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Wie der beschließende Senat entschieden hat, ist dieser Tatbestand auch dann erfüllt, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund erst nach der Ausreise während des Auslandsaufenthalts des Ausländers eintritt (Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 148.81 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 2).

    Auch das hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung bereits klargestellt (Beschlüsse vom 28. April 1982, a.a.O., und vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der

  • OVG Hamburg, 06.01.2005 - 1 Bs 513/04

    Aufenthaltsrecht nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • VG München, 20.09.2012 - M 24 K 12.2976

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 11 S 192/04

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis bei auf unabsehbare Zeit angelegtem Wechsel

  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 11 K 18.01701

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens einer

  • VG München, 29.07.2016 - M 9 E 16.2367

    Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins

  • VG München, 18.01.2011 - M 24 E 10.4626

    Zu den Voraussetzungen des Erlöschens einer Niederlassungserlaubnis im Fall des §

  • VG München, 07.04.2016 - M 12 K 15.3847

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Ausreise aus einem nicht nur

  • VG München, 01.06.2011 - M 24 K 10.4625

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei zwangsweisem Aufenthalt in der Türkei

  • VG München, 08.05.2018 - M 12 K 18.1107

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • VG Düsseldorf, 22.02.2021 - 2 K 6701/20
  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 B 220.92

    Annahme einer die Revision eröffnenden Abweichung von der Rechtsprechung des

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 3 A 554/13

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen einer

  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts (verneint); Ausreise aus einem seiner Natur nach

  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 12 TH 1938/89

    Zur fiktiven Aufenthaltserlaubnis nach AuslG § 21 Abs 3 durch einen nach

  • BVerwG, 06.07.1995 - 1 B 253.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausreichende

  • VG München, 24.05.2018 - M 12 K 17.1760

    Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund

  • BVerwG, 28.08.1985 - 1 B 103.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinn von § 132

  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 565/08

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen einer Ausreise nicht aus einem seiner

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 11 A 13378/95

    Erlöschen einer Aufenthaltsberechtigung; Mittelpunkt der Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 B 42.90

    Anforderungen an eine die Revision eröffnende Abweichung - Erlöschen der

  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 548/11

    Fortbestand der Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; eheliche Lebensgemeinschaft

  • VG Ansbach, 01.09.2011 - AN 5 K 11.00524

    Erlöschen der Niederlassungerlaubnis eines jüdischen Kontingentsflüchtlings aus

  • VG Saarlouis, 29.03.2010 - 10 L 104/10

    Erlöschen des Aufenthaltstitels infolge Ausreise, kurzzeitige Einreise und

  • VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 5 K 10.02286

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis eines jüdischen Kontingentflüchtlings aus

  • VG Berlin, 27.02.2008 - 16 A 10.08

    Klageart und richtiger Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,913
BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80 (https://dejure.org/1982,913)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1982 - 1 C 128.80 (https://dejure.org/1982,913)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1982 - 1 C 128.80 (https://dejure.org/1982,913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem Abschluss des Asylverfahrens - Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 632
  • DVBl 1982, 842
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81

    Aufforderung zur Ausreise eines Asylbewerbers nach Ablehnung seines Asylantrages

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Mit Recht haben die Widerspruchsbehörde und auch die Vorinstanzen die Ansicht vertreten, es bestehe ein öffentliches Interesse daran, daß Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus ihrem erfolglos gebliebenen Asylantrag hergeleitet hat, das Bundesgebiet nach Abschluß des Asylverfahrens regelmäßig wieder verlassen (ebensoBeschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 26 = DÖV 1982, 40 = DVBl. 1981, 1109).

    Dies gilt im Hinblick auf Asylbewerber, deren Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet allein auf einem erfolglos gebliebenen Asylgesuch beruhte, auch deshalb, weil anderenfalls der ohnehin gegebene Anreiz, das Asylrecht zu asylfremden Zwecken zu mißbrauchen, erhöht und der Zustrom von Ausländern ins Bundesgebiet gefördert würde (Beschluß vom 20. August 1981 a.a.O.;im Rahmen einer auf Ermessensgründe gestützten Versagung der Aufenthaltserlaubnis ist dieser generalpräventive Gesichtspunkt, aus dem das Berufungsgericht zu Unrecht ein Eingreifen der Negativschranke hergeleitet hat, verwertbar).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Das der Behörde in § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingeräumte Ermessen ist weit (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]).

    Die Behörde ist insbesondere nicht auf die Gefahrenabwehr im Sinne des Polizeirechts beschränkt, sie hat vielmehrauch sonstige öffentliche Interessen zu berücksichtigen (BVerwGE 56, 254 [259]).

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats greift die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG grundsätzlich dann nicht ein, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis nur dazu dienen könnte, auf andere Ausländer vorbeugend mit dem Ziel einzuwirken, daß sie Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen (BVerwGE 61, 105 [108];Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 98.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 25).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Die Richtigkeit dieser Wertung wird durch den - im vorliegenden Fall freilich nicht anwendbaren - § 5 des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1437) bestätigt, wonach die Ausländerbehörde einen Asylbewerber, der sich lediglich wegen des Asylverfahrens im Bundesgebiet aufhalten durfte, nach Ablehnung seines Asylantrags zur Ausreise auffordert (vgl.Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 22 = NJW 1981, 2653 = DÖV 1981, 712 = DVBl. 1981, 1097).
  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Auf der anderen Seite hat sie sinngemäß ein öffentliches Interesse daran angenommen, daß Ausländer, die als Asylbewerber und mithin - wie es in diesen Fällen üblich und hinzunehmen ist - ohne entsprechenden Sichtvermerk und ohne Legitimationskarte (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 DVAuslG;Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7) aus dem (angeblichen) Verfolgungsland ins Bundesgebiet einreisen und denen deshalb Aufenthaltserlaubnisse nur wegen und für die Dauer des Asylverfahrens erteilt werden, nach negativem Abschluß des Verfahrens wieder ausreisen.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Das der Behörde in § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingeräumte Ermessen ist weit (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    So verhält es sich in den Fällen des Verstoßes gegen den Sichtvermerkszwang des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG (BVerwGE 57, 252 [256]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Gegen eine solche bloß hilfsweise getroffene Ermessensentscheidung bestehen keine rechtlichen Bedenken (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 -).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 98.76

    Nachschieben neuer Ermessensgründe - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats greift die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG grundsätzlich dann nicht ein, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis nur dazu dienen könnte, auf andere Ausländer vorbeugend mit dem Ziel einzuwirken, daß sie Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen (BVerwGE 61, 105 [108];Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 98.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 25).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Im Übrigen bemerkt der Senat, dass die ursprüngliche Abschiebungsandrohung gegenstandslos geworden ist, weil sie durch neue Androhungen mit neuer Frist ersetzt wurde (vgl. Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34, S. 65).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Einem Ausländer, der sich auf Grund eines erfolglos gebliebenen Asylantrags im Bundesgebiet aufhält, kann die Aufenthaltserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde aus generalpräventiven Gründen versagt werden (wie Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).

    Zwar greife nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - die Negativschranke nicht schon deswegen ein, weil durch die Anwesenheit eines erfolglosen Asylbewerbers andere Ausländer angereizt werden könnten, sich ebenfalls mit unbegründeten Asylanträgen einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet zu verschaffen.

    Dieser Grundsatz gilt, wie im Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34) näher ausgeführt ist, auch in Fällen der vorliegenden Art.

    Diese Ermessenserwägung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (a.a.O.) dargelegt hat, rechtlich nicht zu beanstanden.

    Dies hat das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Vielmehr hat die Widerspruchsbehörde, was nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats rechtlichen Bedenken nicht begegnet (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34), auch eine Ermessensentscheidung zu Lasten des Klägers in dem Sinne getroffen, der Bezug von Sozialhilfe falle stärker ins Gewicht als die Härte, nach langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wieder nach Griechenland zurückkehren zu müssen.
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87

    Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz -

    Das steht in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Beschlüsse vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 B 44.82 - vom 3. August 1984 - BVerwG 1 B 159.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 34, 35, 60).

    Auch das ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Beschluß vom 3. August 1984 - BVerwG 1 B 159.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 34, 60).

    Auch das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen und bedarf deswegen keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).

  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 31.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

    Zu dem Gewicht der bei der Abwägung regelmäßig zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen hat der Senat bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (Urteile vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34 = NVwZ 1982, 632; vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - DVBl. 1984, 788 - InfAuslR 1984, 224; Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - a.a.O.).

    Zu dieser Frage hat der Senat vielmehr in den Urteilen vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (a.a.O.) und vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 (a.a.O.) - Stellung genommen.

    Zum anderen hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung nicht die Auffassung zugrunde gelegt, der weitere Aufenthalt eines abgelehnten Asylbewerbers sei regelmäßig aufgrund der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG ausgeschlossen, sondern ist im Anschluß an das Senatsurteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (a.a.O.) gerade vom Gegenteil ausgegangen.

  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine

    Der beschließende Senat hat sich übrigens bereits rechtsgrundsätzlich dazu geäußert, welche Bedeutung einem Aufenthalt als Asylbewerber und als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen bei der ausländerbehördlichen Entscheidung über einen weiteren Aufenthalt des Ausländers nach erfolglosem Abschluß des Asylverfahrens (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34) bzw. nach der Ehescheidung (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 42) zukommt.
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Bei dem erheblichen Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland und den damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Problemen ist dieser Ausgangspunkt, der übrigens der in § 28 des Asylverfahrensgesetzes zum Ausdruck kommenden Wertung entspricht, rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

    Regelmäßig ist der Ausländer jedoch auf den vom Gesetz grundsätzlich vorgesehenen Weg verwiesen, die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einzuholen (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34 [S. 62] = NVwZ 1982, 632 = DVBl. 1982, 842).

    Diese Rechtsprechung ist in dem bereits erwähnten Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (a.a.O.) erneut bestätigt worden.

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Das ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (BVerwGE 57, 252 ; Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83

    Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei

    Zu dem Gewicht der bei der Abwägung regelmäßig zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen hat der Senat bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (Urteile vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34 = NVwZ 1982 632;vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 -;Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - a.a.O.).

    Zum anderen hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung nicht die Auffassung zugrunde gelegt, der weitere Aufenthalt eines abgelehnten Asylbewerbers sei regelmäßig aufgrund der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG Ausgeschlossen, sondern ist im Anschluß an dasSenatsurteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (a.a.O.) gerade vom Gegenteil ausgegangen.

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

  • VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88

    Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig

  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - 5 S 1222/90

    Fall der Ausübung des der Oberfinanzdirektion durch NatSchG BW § 46 eingeräumten

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 78.86

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung - Einfügen in das soziale

  • BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83

    Führen eines langfristigen Asylverfahrens und daraus resultierendes

  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 B 27.84

    Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 B 113.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessen der Ausländerbehörde -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 17 B 2058/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Einreise

  • VG Augsburg, 03.12.2010 - Au 1 S 10.1765

    Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

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